Anfang des Jahres hatte der Kartellsenat des BGH (Urteil vom 28.01.2020 – Az. EnZR 99/18) zu entscheiden, ob der zwischen der Stadtwerke Leipzig GmbH und der Stadt Leipzig geschlossene Wegenutzungsvertrag wegen der Mitwirkung sog. Doppelmandatsträger an dem Beschluss über den Zuschlag nichtig war.
Seit Jahrzehnten streiten Alt- und Neukonzessionär bei Netzübernahmen über den Umfang der zu übertragenden Anlangen. Insbesondere betreffend die verschiedenen Netzebenen. Mit seiner Entscheidung vom 07.04.2020 hat der BGH vorerst einen Schlussstrich gezogen.
Seit Jahren beharken sich die Landeshauptstadt Stuttgart und die EnBW im Kampf um die örtlichen Versorgungsnetze. Nach der Entscheidung zur Übertragung der Hochspannungsnetze folgt nun das Urteil im Fernwärmestreit - und führt zu einem Patt.