Covid19: Erleichterungen für stromintensive Unternehmen

Mit einer neuen Verordnung will die Bundesregierung die Mehrbelastungen für stromintensive Unternehmen bei Netzentgelten durch die Corona-Pandemie verhindern.
Mit einer neuen Verordnung will die Bundesregierung die Mehrbelastungen für stromintensive Unternehmen bei Netzentgelten durch die Corona-Pandemie verhindern.
Mit Urteil vom 04.06.2020 (C-429/19) hat der EuGH die Voraussetzungen für die Vergabefreiheit von Vereinbarungen zwischen öffentlichen Auftraggebern i. S. v. Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU ausgelegt. Der EuGH gelangt zu einer engen Auslegung. Von Dr. Desiree Jung.