Zur Zulässigkeit unterschiedlicher Grundversorgungstarife für Bestands- und Neukunden

In den letzten Wochen haben sowohl eine Verbraucherzentrale als auch Wettbewerber auf dem Strom- und Gasmarkt versucht, Grundversorgern die Einführung unterschiedlicher Grundversorgungstarife für Bestands- und Neukunden wegen vermeintlicher Wettbewerbs- und Kartellrechtsverletzungen im Wege einstweiliger Verfügungsverfahren verbieten zu lassen. Das Landgericht Köln, das Landgericht Berlin und das Landgericht Leipzig haben die Verfügungsanträge als unbegründet zurückgewiesen und dabei zu einigen bisher ungeklärten Rechtsfragen Stellung genommen. Von Björn Schürmann.

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Koalitionsfraktionen einigen sich auf Änderungen des Rechtsrahmens für die Erneuerbaren

Die Koalitionsfraktionen haben sich nach einigen Verzögerungen auf Änderungen des Rechtsrahmens für die Erneuerbaren verständigt. Die im Entschließungsantrag formulierten Zielsetzungen zur Zukunft des EEG und zur zukünftigen Ausgestaltung der Förderung von Erneuerbaren-Anlagen aus Dezember 2020 werden konkretisiert. Die EEG Umlage soll auf unter 5 Cent / kWh sinken.

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