Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beabsichtigt Unternehmen zur Einführung von Managementsystemen zum Schutz von Menschenrechten und Umweltbelangen zu verpflichten. Nicht zuletzt ausbeuterische Arbeitsbedingungen sollen so verhindert werden.
Der BGH hat bereits im Juli verkündet, dass Kunden ihren Stromliefervertrag auch dann kündigen können, wenn der Lieferant mit einer Preiserhöhung ausschließlich gestiegene Steuern, Abgaben oder Umlagen weitergibt. Nun liegen die Entscheidungsgründe vor. Sie bieten für Energieversorger Anlass, ihre AGB zu überprüfen.