Technische Hintergründe zu § 14a EnWG

§14a EnWG erlaubt der Bundesnetzagentur bundeseinheitliche Regelungen zur netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen zu treffen. Im Gegenzug soll der Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung Netzentgeltreduzierungen erhalten. Die Bundesnetzagentur hat in Anlage 1 zu ihrem Beschluss BK6-22-300 die technischen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der netzorientierten Steuerung festgelegt. Diese gelten seit dem 01.01.2024.

Durch die sogenannte netzorientierte Steuerung soll die Überlastung von Betriebsmitteln des Versorgungsnetzes vermieden werden. Diese Überlastung kann zu Netzinstabilitäten und im weiteren Verlauf zu Netzausfällen führen. Um dies zu verhindern, erfolgt eine Reduzierung des Leistungsbezugs von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Unter steuerbare Verbrauchseinrichtungen fallen nicht öffentliche Ladepunkte für Elektromobilität, Wärmepumpen, Klimaanlagen sowie Stromspeicher, die Energie aus dem Versorgungsnetz beziehen.

Die Umsetzung erfolgt entweder über die sogenannte Direktsteuerung oder die Ansteuerung über ein Energie-Management-System (EMS). Bei der Direktsteuerung wird ein einzelner Verbraucher direkt angesteuert und seine Bezugsleistung wird so geregelt. Ein EMS kommt zum Einsatz, um die zur Verfügung stehende Leistung optimal auf mehrere Verbraucher aufzuteilen. Ein Beispiel hierfür sind mehrere Wallboxen, die über denselben Hausanschluss versorgt werden. Da der Hausanschluss im Normalfall nicht über genug Leistung verfügt, um alle Wallboxen gleichzeitig mit ihrer Maximalleistung zu versorgen, kommt ein EMS zum Einsatz. Es sorgt einerseits dafür, dass die maximale Hausanschlussleistung nicht überschritten wird und andererseits jede Wallbox die größtmögliche Leistung erhält.

Die Mindestleistung für jeden Verbraucher, der mittels Direktsteuerung angesteuert wird, beträgt 4,2 kW. Falls es sich bei dem Verbraucher um eine Wärmepumpe oder Klimaanlage mit einer Netzanschlussleistung von über 11 kW handelt, ergibt sich die Mindestleistung aus der Multiplikation der Netzanschlussleistung mit einem Skalierungsfaktor. Die aktuelle Empfehlung der Bundesnetzagentur sieht einen Faktor von 0,4 vor.

Für die Ansteuerung mehrerer Verbraucher mittels EMS wird die Mindestleistung unter Verwendung eines Gleichzeitigkeitsfaktors berechnet. Gleichzeitigkeitsfaktoren werden verwendet, um das Verhalten von mehreren Verbrauchern abzubilden. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Verbraucher gleichzeitig ihre Maximalleistungen beziehen. Um eine Überdimensionierung der Betriebsmittel zu vermeiden, werden die jeweiligen Maximalleistungen der einzelnen Verbraucher nicht einfach addiert, sondern zuvor noch mit einem Gleichzeitigkeitsfaktor multipliziert. Dieser Gleichzeitigkeitsfaktor sinkt mit zunehmender Anzahl der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, was zur Folge hat, dass die Mindestleistung nicht linear mit der Anzahl der Verbraucher zunimmt. Dem Betreiber steht es frei, die zur Verfügung stehende Mindestleistung nach eigenem Belieben auf die angeschlossenen Verbraucher zu verteilen.

Für die hardwaretechnische Umsetzung der netzorientierten Steuerung ist der Betreiber selbst verantwortlich. Die verbaute Hardware muss im Stande sein, ein Signal des Netzbetreibers aufzunehmen und die Verbrauchseinrichtungen entsprechend abzuregeln.