BEITRÄGE

AUTOREN

Die Bundesregierung plant Entlastungen bei den Netzentgelten für das Jahr 2026

Die Bundesregierung hat ein Gesetzgebungsverfahren zur Bezuschussung der Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 eingeleitet. Ziel ist es, die hohen Strompreise aus der energiewendebedingten Steigerung zu dämpfen, die sowohl die Wirtschaft als auch private Verbraucher erheblich belasten. Der Zuschuss ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets, das darauf abzielt, die Netzentgelte perspektivisch zu deckeln und damit die Elektrifizierung sowie die Dekarbonisierung voranzubringen.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 29.08.2025 findet sich hier.

Primäre Empfänger des Zuschusses sind die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung. Über die Energieversorgungsunternehmen wird die Entlastung mittelbar an die nachgelagerten Netzbetreiber und letztlich an die Verbraucher weitergegeben.

Großverbraucher – insbesondere Industrieunternehmen mit sehr hohem Strombedarf und direktem Anschluss an Mittel- oder Hochspannungsnetze – zahlen die Netzentgelte häufig unmittelbar an den Netzbetreiber. Es ist daher davon auszugehen, dass die Industrie von den geplanten Zuschüssen stärker profitieren dürfte als private Verbraucher.

Der Gesetzesentwurf sieht im Konkreten vor, den Übertragungsnetzbetreibern für das Jahr 2026 einen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu gewähren. Rechtsgrundlage hierfür ist die geplante Neuregelung des § 24c EnWG, die sowohl den Anspruch der Übertragungsnetzbetreiber als auch die Modalitäten der Zuschussgewährung regelt.

Die geplante Gesetzesänderung wirkt sich dabei auf mehreren Ebenen aus:

Zum einen auf der Ebene der Energieversorger und Kunden. Dort betrifft sie die Informationspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG im Zusammenhang mit unterjährigen Änderungen der Netznutzungsentgelte. Energieversorger müssen ihre Kunden rechtzeitig über Anpassungen informieren, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Zum anderen auf der Ebene der Netzbetreiber und Energielieferanten, da die wirtschaftliche Situation der Energieunternehmen beeinflusst wird. Der Zuschuss aus dem KTF soll zunächst nur für ein Jahr gewährt werden, weshalb die Planbarkeit eingeschränkt ist. Für die globale Wettbewerbsfähigkeit sind Höhe und Verlässlichkeit der Stromsystemkosten – einschließlich der Übertragungsnetzentgelte – von zentraler Bedeutung. Daher kann es hierbei zu Spannungen in der wirtschaftlichen Praxis kommen.