Die Energiewende in Deutschland stellt die Unternehmen und Privatpersonen nicht nur vor enorme Herausforderungen, sondern eröffnet auch neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunft.
In diesem Zusammenhang entstehen immer mehr innovative Geschäftsmodelle, die eine rechtliche Struktur erfordern. Dabei bringt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) viele Vorteile mit sich. Sie ermöglicht nicht nur eine rechtssichere Teilnahme an Förderprogrammen und Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), sondern erleichtert ebenso die Einhaltung regulatorischer Anforderungen, wie sie etwa im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verankert sind.
Der folgende Leitfaden soll einen ersten Überblick über den Gründungsprozess einer GmbH verschaffen:
Die Gründung einer GmbH in Deutschland erfordert die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Vorgaben. Zunächst müssen grundlegende Aspekte wie der Unternehmensgegenstand, die Zusammensetzung der Gesellschafter, die Bestellung der Geschäftsführung sowie der Sitz der GmbH geklärt werden.
Im weiteren Verlauf ist die Wahl eines eindeutigen Firmennamens erforderlich. Die Verfügbarkeit des Namens sollte vorab im Handelssregister geprüft werden, um Konflikte mit bereits bestehenden Unternehmen zu vermeiden. Auch empfiehlt sich ein Vorab-Check bei der Industrie- und Handelskammer durchzuführen, um die Zulässigkeit des Namens und die passende Beschreibung des Geschäftszwecks zu verifizieren.
Zentral für die Gründung ist die Erstellung des Gesellschaftsvertrags. Dieser bildet laut § 2 GmbHG die rechtliche Grundlage der Gesellschaft und regelt unter anderem die Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung, die Gewinnverteilung und die Rechte der Gesellschafter. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden, wodurch zunächst die sogenannte Vor-GmbH entsteht. Zu diesem Zeitpunkt empfiehlt es sich, auch den sozialversicherungsrechtlichen Status der Beteiligten, insbesondere der Geschäftsführer, zu prüfen.
Zur weiteren Umsetzung wird ein Geschäftskonto auf den Namen der GmbH eröffnet, auf das das Stammkapital einzuzahlen ist. Voraussetzung für die Gründung ist gem. § 5 Absatz (1) GmbHG ein Mindeststammkapital von 25.000,00 €, wobei bei der Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister mindestens die Hälfte, also 12.500,00 €, auf das Geschäftskonto eingezahlt werden muss, § 7 GmbHG. Der Nachweis der Kapitalleistung ist dem Notar vorzulegen, der anschließend die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht einleitet. Mit der erfolgten Eintragung erhält die GmbH ihre volle Rechtsfähigkeit und die Haftungsbeschränkung greift entsprechend, § 11 GmbHG.
Nach der Eintragung im Handelsregister sind die Anmeldung der GmbH beim Gewerbeamt gemäß § 14 GewO sowie die Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des § 20 GwG im Transparenzregister innerhalb von zwei Wochen erforderlich. Im Zuge der Gewerbeanmeldung werden weitere Institutionen wie die Industrie- und Handelskammer oder die Bundesagentur für Arbeit automatisch informiert.
Für die steuerliche Erfassung muss ein entsprechender Fragebogen beim Finanzamt eingereicht werden, verbunden mit der Einreichung der Eröffnungsbilanz und der Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Neue Kapitalgesellschaften mit einem Jahresumsatz unter 800.000,00 € (§20 Absatz (1) Nr. 1 UStG) können zudem unter bestimmten Voraussetzungen von der sogenannten Ist-Versteuerung profitieren.
Schließlich sind die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Prüfung und ggf. der Abschluss notwendiger betrieblicher Versicherungen sowie die Beantragung einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit zu berücksichtigen.
Die Gründung einer GmbH ist damit ein strukturierter Vorgang, der neben sorgfältiger Planung die Beachtung zahlreicher Fristen und formeller Anforderungen voraussetzt. Die Einbeziehung eines Rechtsanwalts und, insbesondere zur Klärung steuerlicher Fragen, eines Steuerberaters wird empfohlen, um typische Fehler zu vermeiden und den Gründungsprozess möglichst effizient zu gestalten.
