Förderprogramm des BMVI: 300 Millionen Euro für die Ladeinfrastruktur vor Ort

Mit dem neuen Förderprogramm "Ladeinfrastruktur vor Ort" fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMWVI) den Aufbau von Ladestationen mit weiteren 300 Millionen Euro. Das neue Förderprogramm ergänzt das Förderkonzept für das ‚Gesamtsystem Ladeinfrastruktur‘ in Deutschland.

Ziel der Förderung ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland unter der Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien voranzubringen. Mit der Förderrichtlinie soll eine bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Versorgung von Elektrofahrzeugen durch Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen Flächen initiiert werden. Sowohl für die Anbieter als auch für die Nutzer von Ladeinfrastruktur soll die bestehende Förderrichtlinie einen Beitrag für ein nutzerfreundliches und flächendeckendes Ladenetzwerk verfolgen.

Nach dem Masterplan Ladeinfrastruktur sollen bis Ende 2021 zusätzliche 50.000 öffentliche Ladepunkte aufgebaut werden. Insbesondere in der Fläche (u. a. periphere und suburbane Räume) bedarf es nach Ansicht des BMVI einer besseren Verfügbarkeit an Ladeinfrastruktur. Hierzu sollen klein- und mittelständische Unternehmen (KMU), kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes einen signifikanten Beitrag leisten.

Förderfähig sind die Ausgaben für die erstmalige Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit mindestens einem fest installierten Ladepunkt, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses. Die Ausgaben für die Beschaffung müssen im Zusammenhang mit dem Kauf entstanden sein; insbesondere Leasing und Miete sind damit ausgeschlossen. Die Ladeinfrastruktur muss zudem auf einer Stellfläche in der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden.

Förderanträge können kleinere und mittlere Unternehmen ab dem 12. April bis Ende des Jahres stellen. Vor allem Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im "Windhundverfahren" bewilligt. 

Die Förderung ist als schnelle Hilfe für KMU gedacht. So erhalten z.B. die durch die Pandemie-Krise besonders betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes durch das Programm die Möglichkeit, einen Ladepunkt kostengünstig aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern. Gerade im ländlichen Raum verfügen diese Einrichtungen zudem über eine signifikante Anzahl an Stellplätzen, was die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur besonders attraktiv macht. Auch kommunale Unternehmen, z. B. Versorger- und Entsorger, sollen von der Förderung profitieren und zum Aufbau der Ladeinfrastruktur beitragen.

Die Förderung im Detail:

  • Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
  • Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.
  • Gefördert wird:
    • der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 Europro Ladepunkt,
    • der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000Euro pro Ladepunkt,
    • der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 EuroFörderung pro Standort,
    • der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 Euro Förderung pro Standort.
  • Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss).
  • Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.
  • Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
  • Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.