Covid19: Erleichterungen für stromintensive Unternehmen

Mit einer neuen Verordnung will die Bundesregierung die Mehrbelastungen für stromintensive Unternehmen bei Netzentgelten durch die Corona-Pandemie verhindern.
Mit einer neuen Verordnung will die Bundesregierung die Mehrbelastungen für stromintensive Unternehmen bei Netzentgelten durch die Corona-Pandemie verhindern.
Der BGH hat bereits im Juli verkündet, dass Kunden ihren Stromliefervertrag auch dann kündigen können, wenn der Lieferant mit einer Preiserhöhung ausschließlich gestiegene Steuern, Abgaben oder Umlagen weitergibt. Nun liegen die Entscheidungsgründe vor. Sie bieten für Energieversorger Anlass, ihre AGB zu überprüfen.