Koalitionsfraktionen einigen sich auf Änderungen des Rechtsrahmens für die Erneuerbaren

Die Koalitionsfraktionen haben sich nach einigen Verzögerungen auf Änderungen des Rechtsrahmens für die Erneuerbaren verständigt. Die im Entschließungsantrag formulierten Zielsetzungen zur Zukunft des EEG und zur zukünftigen Ausgestaltung der Förderung von Erneuerbaren-Anlagen aus Dezember 2020 werden konkretisiert. Die EEG Umlage soll auf unter 5 Cent / kWh sinken.

Zur Umsetzung weiterer Regelungen des Entschließungsantrages wollen CDU/CSU und SPD im Sinne einer Kompromissfindung Regelungen erlassen, die zusätzliche Mengen bei den Erneuerbaren Energien kurzfristig erschließen. Die Änderungen am EEG sollen durch einen Änderungsantrag an die laufende EnWG-Novelle angehängt werden; stehen allerdings unter beihilferechtlichem Vorbehalt. Die Verfahren für die sonstigen gesetzlichen Änderungen sollen zeitnah geklärt werden. Die entsprechenden Formulierungshilfen sollen bereits am 27.04.2021 dem Bundeskabinett zum Beschluss vorgelegt. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vereinbart worden:

Zusätzliche Ausschreibungsvolumina für Wind an Land und PV

Im Jahr 2022 werden zusätzliche Ausschreibungsmengen für die Windenergie an Land (plus 1,1 GW) und Photovoltaik/PV (plus 4,1 GW) vorgesehen. Dadurch erhöhen sich die Ausschreibungsmengen im Jahr 2022 für Wind an Land von 2,9 GW auf 4 GW und für PV von 1,9 GW auf 6 GW.

Das zusätzliche Ausschreibungsvolumen bei PV verteilt sich wie folgt: 2 GW für Freiflächenanlagen (in der EEG-Terminologie: erstes Ausschreibungssegment), 2 GW für PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (zweites Ausschreibungssegment), 100 MW für Innovationsausschreibungen für Agri-/Floating-PV.

Die Nachholung der nicht bezuschlagten und nicht realisierten Mengen bei Wind an Land in den Jahren 2021 und 2022 erfolgt bereits im jeweiligen Folgejahr und nicht erst im dritten Folgejahr. Wenn diese Mengen dann erneut nicht bezuschlagt oder nicht realisiert werden, sollen neben der üblichen Ausschreibung auch signifikante Teile im Folgejahr im Rahmen der Innovationsausschreibungen ausgeschrieben werden, um Netz- und Systemdienlichkeit sicherzustellen und Innovationen zur besseren Netz- und Systemintegration der erneuerbaren Energien anzureizen.

Änderungen im Bereich Funknavigation (Onshore-Potenziale)

Im Bereich der Funknavigation sollen folgende Änderungen Erleichterungen für den Ausbau der Windenergie an Land bringen:

Durch die Änderung der Berechnungsmethode für Störungen durch Windkraftanlagen konnten Hemmnisse für die Windenergie an Land beseitigt werden. Kurzfristig sind hierdurch mehrere 100 Megawatt zusätzliche Potenziale im Umfeld von Drehfunkfeuern zu erwarten, mittelfristig bei weiterer Optimierung der Berechnungsmethode kann sich das Potenzial noch einmal deutlich erhöhen.

Durch die Umrüstung von CVOR- auf DVOR-Anlagen und die Außerbetriebnahmen von Drehfunkfeuern sollen weitere Potenziale erschlossen werden. Das BMWi unterstützt diese Maßnahmen der Deutschen Flugsicherung mit insgesamt 14 Mio. Euro bis 2025. Hierzu ist der zwischen BMWi und DFS verhandelte öffentlich-rechtliche Vertrag in Kürze unterschriftsreif. Kurz- bis mittelfristig ist durch Außerbetriebnahmen und Umrüstungen mit zusätzlichen Anlagengenehmigungen in der Nähe von Drehfunkfeuern zu rechnen.

Weitere technische Fragen, die zur Reduktion des Prüfradius und des zulässigen Störwinkels führen sollen, soll die Bundesregierung zügig klären. In das EEG soll eine neue jährliche Berichtspflicht zum Thema Funknavigation aufgenommen werden. Die Bundesregierung berichtet dem Bundestag jeweils zum 31.12. eines Jahres über den Zeitplan und den Stand von möglichen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit der Windenergienutzung mit dem Betrieb von Drehfunkfeuern. In dem Bericht werden auch der Zeitplan der geplanten Umrüstungen von CVOR- zu DVOR-Anlagen und der geplanten Außerbetriebnahmen von Drehfunkfeuern und jeweilige Beschleunigungsoptionen dargestellt.

Erleichterung der Genehmigungsverfahren im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Zur Zeit laufen im Deutschen Bundestag die Beratungen über das BImSchG im Rahmen der Umsetzung der Vorgaben aus der Renewable Energy Directive II. Am 19.05.2021 ist im federführenden Umweltausschuss eine Anhörung geplant. Insoweit sollen Gegenstand der Anhörung auch Änderungen im BImSchG sein, die Erleichterungen im Genehmigungsverfahren beim Repowering betreffen, so wie sie auch im Entschließungsantrag unter Nr. 6 angesprochen sind. Die Fraktionen bekräftigen, dass insoweit Erleichterungen und eine Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens ohne eine Absenkung der Schutzstandards für Mensch und Tier vorgenommen werden sollen. Die im Rahmen von § 249 Absatz 3 Baugesetzbuch erlassenen Abstandsregelungen in einzelnen Bundesländern haben Bestand und bleiben unberührt.

Absenkung der EEG-Umlage in 2023/2024

Mit der Einführung des nationalen Emissionshandels für Wärme und Verkehr wurde eine Bepreisung für CO2 Emissionen eingeführt. Die Einnahmen aus diesem Handel werden über einen Abbaupfad der EEG-Umlage zurückgegeben.Um die EEG-Umlage in den von der Corona-Krise betroffenen Jahren 2021 und 2022 auf 6,5 Cent/kWh bzw. 6 Cent/kWh senken zu können, wurden im Konjunkturprogramm im Jahr 2020 11 Mrd. Euro zusätzlich bereitgestellt.

Neben den anwachsenden Einnahmen aus dem CO2-Zertifikatehandel zeichnet sich aktuell ab, dass die zusätzlichen Mittel im Energie- und Klimafonds für die EEG-Umlage nicht vollständig benötigt werden. Durch den EEG-Abbaupfad und die nicht abgerufenen Mittel soll eine deutliche Senkung der EEG-Umlage in den Jahren 2023 und 2024 ermöglicht werden. Bereits über den CO2-Handel ist eine maximal mögliche Entlastung in 2023 von etwa 1,5 Cent vorgesehen. Die nicht abgerufenen Mittel sollen bei der Senkung hinzukommen, so dass eine Absenkung der EEG-Umlage auf unter 5 Cent/kWh ermöglicht werden soll. Damit soll eine Entlastung von Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft einhergehen, insbesondere auch von kleineren und mittleren Unternehmen, die nicht von der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG profitieren. Gleichzeitig sollen Investitionen im Bereich der Sektorkopplung angereizt werden.

Speicher im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Im Rahmen der anstehenden EnWG-Verhandlungen sollen die Investitions- und Betriebsbedingungen für Stromspeicher durch Regelungen verbessern werden, die über die Bestimmungen im EnWG-Entwurf hinausgehen.