{"id":572,"date":"2025-09-09T14:19:50","date_gmt":"2025-09-09T14:19:50","guid":{"rendered":"https:\/\/energiewirtschaft.pro\/?p=572"},"modified":"2025-09-15T10:37:02","modified_gmt":"2025-09-15T10:37:02","slug":"die-bundesregierung-plant-entlastungen-bei-den-uebertragungsnetzentgelten-fuer-das-jahr-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/energiewirtschaft.pro\/?p=572","title":{"rendered":"Die Bundesregierung plant Entlastungen bei den Netzentgelten f\u00fcr das Jahr 2026"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Die Bundesregierung hat ein Gesetzgebungsverfahren zur Bezuschussung der \u00dcbertragungsnetzkosten f\u00fcr das Jahr 2026 eingeleitet. Ziel ist es, die hohen Strompreise aus der energiewendebedingten Steigerung zu d\u00e4mpfen, die sowohl die Wirtschaft als auch private Verbraucher erheblich belasten. Der Zuschuss ist Teil eines umfassenderen Ma\u00dfnahmenpakets, das darauf abzielt, die Netzentgelte perspektivisch zu deckeln und damit die Elektrifizierung sowie die Dekarbonisierung voranzubringen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 29.08.2025 findet sich <a href=\"https:\/\/www.energiewirtschaft.pro\/download\/2025-08-29_breg-gesetzesentwurf-netzentgelte.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">hier<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Prim\u00e4re Empf\u00e4nger des Zuschusses sind die \u00dcbertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung. \u00dcber die Energieversorgungsunternehmen wird die Entlastung mittelbar an die nachgelagerten Netzbetreiber und letztlich an die Verbraucher weitergegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Gro\u00dfverbraucher \u2013 insbesondere Industrieunternehmen mit sehr hohem Strombedarf und direktem Anschluss an Mittel- oder Hochspannungsnetze \u2013 zahlen die Netzentgelte h\u00e4ufig unmittelbar an den Netzbetreiber. Es ist daher davon auszugehen, dass die Industrie von den geplanten Zusch\u00fcssen st\u00e4rker profitieren d\u00fcrfte als private Verbraucher.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Gesetzesentwurf sieht im Konkreten vor, den \u00dcbertragungsnetzbetreibern f\u00fcr das Jahr 2026 einen Zuschuss in H\u00f6he von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu gew\u00e4hren. Rechtsgrundlage hierf\u00fcr ist die geplante Neuregelung des \u00a7 24c EnWG, die sowohl den Anspruch der \u00dcbertragungsnetzbetreiber als auch die Modalit\u00e4ten der Zuschussgew\u00e4hrung regelt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die geplante Gesetzes\u00e4nderung wirkt sich dabei auf mehreren Ebenen aus:<\/p>\n\n\n\n<p>Zum einen auf der Ebene der Energieversorger und Kunden. Dort betrifft sie die Informationspflicht nach \u00a7 20 Abs. 1 EnWG im Zusammenhang mit unterj\u00e4hrigen \u00c4nderungen der Netznutzungsentgelte. Energieversorger m\u00fcssen ihre Kunden rechtzeitig \u00fcber Anpassungen informieren, um Rechtssicherheit zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n\n\n\n<p>Zum anderen auf der Ebene der Netzbetreiber und Energielieferanten, da die wirtschaftliche Situation der Energieunternehmen beeinflusst wird. Der Zuschuss aus dem KTF soll zun\u00e4chst nur f\u00fcr ein Jahr gew\u00e4hrt werden, weshalb die Planbarkeit eingeschr\u00e4nkt ist. F\u00fcr die globale Wettbewerbsf\u00e4higkeit sind H\u00f6he und Verl\u00e4sslichkeit der Stromsystemkosten \u2013 einschlie\u00dflich der \u00dcbertragungsnetzentgelte \u2013 von zentraler Bedeutung. Daher kann es hierbei zu Spannungen in der wirtschaftlichen Praxis kommen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung hat ein Gesetzgebungsverfahren zur Bezuschussung der \u00dcbertragungsnetzkosten f\u00fcr das Jahr 2026 eingeleitet. 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